Makler-provision
Welche Maklerprovision wird fällig?
Welche Maklerprovision wird fällig?
Seit der bundesweiten Neuregelung vom 23.12.2020 stehen Maklerkunden unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, einen Immobilienmakler zu beauftragen.
Teilung der Provision zwischen Verkäufer und Käufer
Zu der wohl am häufigsten gewählten Variante gehört die Teilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer. Der Makler schließt mit beiden Parteien einen Maklervertrag.
Käufer zahlt maximal 50 Prozent
Bei dieser Variante schließt der Makler den Vertrag nur mit dem Verkäufer ab. Der Käufer übernimmt dabei maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer vereinbarten Provision.
Verkäufer zahlt die Provision zu 100 Prozent
Hierbei schließt der Immobilienmakler einen Vertrag nur mit dem Verkäufer. Dieser übernimmt nach erfolgreichem Verkaufsabschluss die komplette Provision.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Die Höhe der Maklerprovision ist Verhandlungssache und nicht gesetztlich geregelt. Der Makler kann mit dem Verkäufer einer Immobilie also zwei, drei oder auch vier Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer des Verkaufspreises vereinbaren. Der Käufer der Immobilie zahlt in diesem Fall dann genauso viel wie der Verkäufer. Also wenn der Verkäufer drei Prozent zahlt, zahlt auch der Käufer drei Prozent.
Sachse und Partner Immobilien verlangt für seine Vermittlertätigkeit bei Verkauf eine Gesamtprovision in Höhe von derzeit 7,14 Prozent (Anteil Verkäufer: 3,57% / Anteil Käufer: 3,57%).
Maklerprovision bei Vermietung
Bei der Vermietung einer Immobilie ist die Höhe der Provision davon abhängig, wer der Auftraggeber des Immobilienmaklers ist. Bei Wohnungssuchenden darf der Makler maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnen. Ist der Besteller der Vermieter der Immobilie, kann die Provision auch höher sein, da diese frei verhandelbar ist.
Maklerprovision bei Verkauf oder Kauf
Seit dem 23.12.2020 regelt der Gesetzgeber die Höhe der Provision. Die Neuregelung entlastet vorallem die Käufer in den Bundesländern Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg und Hessen. Zuvor hatten Käufer dort die gesamte Maklercourtage zu zahlen. Nun brauchen Käufer dort ebenfalls nur maximal 50 Prozent der vereinbarten Provision zu bezahlen. Vereinbaren Makler und Verkäufer also eine Provision in Höhe von 3,57 Prozent des Kaufpreises, muss der Käufer ebenfalls maximal 3,57 Prozent zahlen.
Sie haben Fragen zur Maklerprovision?
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Michaela Sachse
Immobilienmaklerin

Patrick Sachse
Immobilienmakler
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